Professor Rolf Haase Rechtsanwalt und Notar a.D. | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei für Recht und Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtsveranstaltung zum Thema „Wie gestalte ich rechtssichere Arbeitsverträge“ findet im
ABZ Hotel Kurfürstendamm 68
10707 Berlin
statt und zwar am
25.September 2008 ab 19.00 Uhr im Raum 402.
Zu erreichen ist dieses Hotel mit der U-Bahn
U-Bahnhof Adenauer Platz oder mit den Bussen
Bus M19, M29
Da der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Verbraucher ist, finden auf Arbeitsverträge die §§ 305 ff BGB Anwendung, d.h. es findet eine Inhaltskontrolle statt.
Widerrufsklauseln und Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen unterliegen einer strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle. Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wie Ausgleichsquittungen, Verzicht auf Kündigungsschutzklagen, Rückzahlungsklauseln für Aus- und Weiterbildungskosten und Vertragsstrafen werden ebenfalls durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts problematisiert. Ausschlussfristen, Versetzungsklauseln und Freistellungsklauseln sind ebenfalls einer strengen Kontrolle der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung unterzogen worden.
Auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wollen wir anhand eines Musterarbeitsvertrages die Anforderungen an wirksame Vertragsklauseln durchsprechen um Fallstricke in der Personalarbeit zu vermeiden.
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